gavel Insolvenzrecht

Mit dem Insolvenzverfahren werden Sie in der Regel von allen Schulden befreit und sind nach Ablauf des Verfahrens wieder zahlungsfähig. Hierbei spielt die Höhe Ihrer Schulden keine Rolle. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, wieder schulden- und sorgenfrei leben zu können. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit uns, um Ihre aktuelle finanzielle Situation festzustellen und die weiteren Schritte mit Ihnen zu besprechen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Ablauf des Insolvenzverfahrens. Zögern Sie nicht, bei Fragen mit uns in Kontakt zu treten.



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Mit einer vollständigen Aufstellung aller Ihrer Gläubiger und Schulden stellen wir für Sie fest, ob die Ansprüche gegen Sie rechtskräftig und Ihre Gläubiger zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Falls dies der Fall ist, handeln wir für Sie einen Vergleich oder einen Schuldenerlass aus. Erst wenn alle Mittel ausgeschöpft sind, raten wir Ihnen zu einem Insolvenzverfahren und stellen wenn Sie es wünschen den Insolvenzantrag beim Gericht. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit uns und befreien Sie sich von Ihren Schulden.
Mit Beginn des Insolvenzverfahrens dauert in der Regel 6 Jahre, bis Sie wieder schuldenfrei sind! Sie geben während des Verfahrens einen Teil Ihrer Einkünfte ab und reduzieren so kontinuierlich Ihre Schulden. Ein vom Gericht beauftragter Insolvenzverwalter kontrolliert jährlich Ihre finanzielle Situation auf Veränderungen. Während dieser Wohlverhaltensperiode müssen Sie u. a. den Wechsel des Wohnsitzes oder des Arbeitgebers melden. Wenn Sie alle Auflagen erfüllt und bereits nach 3 oder 5 Jahren Ihre Schulden getilgt haben, wird das Insolvenzverfahren früher beendet.
Während des Insolvenzverfahrens werden alle Ihre Einkommen, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, vom Insolvenzverwalter gepfändet. Der Grundfreibetrag für alle Bürger beträgt 1139,99 EUR laut aktueller Pfändungstabelle 2019. Pfändbare Beträge entstehen erst, wenn Ihr Netto-Einkommen über 1140,00 EUR liegt. Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, erhöht sich Ihre Pfändungsfreigrenze entsprechend. In jedem Fall sollten Sie bei Ihrer Bank ein pfändungsfreies Konto (P-Konto) einrichten oder Ihr bestehendes Konto umwandeln lassen, um Ihre restlichen Einkünfte zu schützen.
Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens erteilt Ihnen das Gericht durch Beschluss die Restschuldbefreiung und Sie sind schuldenfrei! Alle Ihre Schufa-Einträge werden dann nach 3 Jahren gelöscht und Sie können einen neuen Lebensabschnitt beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich in der Wohlverhaltensperiode nichts haben zuschulden kommen lassen und kein Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat. Die Befreiung von der Restschuld wird in der Regel nur alle 10 Jahre gewährt!

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