Meist in der problematischen Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter werden neue Grenzen abgesteckt. Oft handelt es sich dann um den sogenannten Gruppenzwang im Freundeskreis oder unüberlegte Mutproben. Lassen Sie sich als Eltern frühzeitig von uns beraten, wenn Ihr Kind in den Focus strafrechtlicher Ermittlungen geraten ist. Ein Grundsatz im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke. Also keine Angst vor Jugendstrafe - diese wird in der Regel nur verhängt, wenn die Erziehungsmaßregeln nicht mehr ausreichen.
KANZLEI AKGÜL
Gneisenaustr. 94
10961 Berlin
Tel.: 030 / 6 16 20 60 60
Fax: 030 / 6 16 20 60 61
Bürozeiten:
Montag-Freitag: 9:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: info@kanzlei-akguel.de
Internet: www.kanzlei-akguel.de